Waffenrechtsverschärfung!

Liebe Weidkameraden,
die EU will scham- und skrupellos die Pariser Terroranschläge für eine weitgehende Verschärfung des Waffenrechts missbrauchen, obwohl diese mit illegalen Kriegswaffen verübt wurden. Die geplanten Änderungen zielen aber ausschließlich gegen Besitzer legaler Waffen und unbescholtene Bürger. Hier findet ihr eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der EU-Direktive “amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons” vom 18.11.:

 

• Die Besitzerlaubnis (WBK) wird auf fünf Jahre befristet. Die Besitzerlaubnis gibt es nur nach Bestehen von bisher nicht spezifizierten medizinischen Tests, die bei einer Verlängerung wiederholt werden müssen.

• Waffen der Kategorie A (automatische Waffen) dürfen weder gehandelt oder besessen werden. Dies gilt auch für vollständig deaktivierte Waffen der Kategorie A. Waffen dieser Kategorie werden zerstört.
• EU-weiter Anscheinsparagraph: Kategorie B7 (halb-automatische Feuerwaffen für zivile Nutzung, die automatischen Waffen ähneln) wird gestrichen. Die Waffen werden in die Kategorie A verschoben und sind dann verboten! Halbautomatische Waffen mit hoher Magazinkapazität (die nicht in B7 fallen!) werden ebenfalls verboten.
• Alle wesentlichen Teile (Lauf, Rahmen, Gehäuse, Verschluss) müssen dauerhaft markiert werden. Die Daten müssen bis zur zertifizierten Zerstörung der Waffe gespeichert werden.
• Alle deaktivierten Waffen müssen in einem nationalen Waffenregister erfasst werden. Alle Besitzwechsel müssen registriert werden.
• Der Fernhandel von Waffen und Munition zum Beispiel über das Internet wird verboten.
• Schreckschusswaffen, Salutwaffen und Signalwaffen fallen zukünftig unter Kategorie C und werden damit genehmigungspflichtig. D.h. auch Schreckschusswaffen müssen kostenpflichtig in eine WBK eingetragen werden.
• Der Entzug waffenrechtlicher Berechtigungen und der Besitz werden EU-weit abfragbar.
• Die Entscheidungsgewalt liegt in Zukunft alleine bei der EU.

Durch diese Verschärfungen wird der Waffenbesitz für uns alle auf einen temporären staatlichen Gnadenakt reduziert. Die Bürokratie nimmt zu und wir können uns auf saftige Gebührenerhöhungen einstellen. Der Handel wird diese Kosten bei gleichzeitig verkleinertem Wettbewerb auf uns Kunden abwälzen. Durch höhere bürokratische Hürden und Kosten wird die Nachwuchsgewinnung schwieriger. Besitzer von halbautomatischen Büchsen oder Dekowaffen können sich zusätzlich auf eine entschädigungslose Abgabe einstellen.